Gremien


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lernende, Eltern und Erziehungsberechtigte bilden zusammen die Schulgemeinde der Evangelischen Sekundarschule Magdeburg. Sie treffen sich in unterschiedlichen Gremien in unterschiedlicher Zusammensetzung zu unterschiedlichen Themen, um die Geschicke der Schule zu lenken. 

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter sich

Allgemeine Lehrerkonferenz

  • Teilnehmer:innen: alle pädagogischen Angestellten und Honorarkräfte der Schule
  • Zuständigkeit: Beschlüsse über schulorganisatorische Dinge, oberhalb von schulalltäglichen und unterhalb von grundsätzlichen Fragen
  • Gäste: Eltern- und Schülervertreter:innen haben Anhörungs- und Besuchsrecht (außer in Personalangelegenheiten), Fachleute können gehört werden.         

Dienstberatung

  • Teilnehmer:innen: alle festangestellten pädagogischen Angestellten der Schule
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlüsse über Themen des schulischen Alltags und schülerspezifische pädagogische Fragestellungen
  • Gäste: Eltern- und Schülervertreter:innen haben kein Anhörungs- und Besuchsrecht, Gäste können gehört werden.         

Fachkonferenzen

  • Teilnehmende: die einer Fachschaft angehörigen Fachlehrkraft. Der Zuschnitt der Fachschaften wird im Rahmen einer Dienstberatung beschlossen oder geändert
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlüsse über die Fachbereiche betreffende Fragestellungen
  • Gäste: Eltern- und Schülervertreter:innen haben kein Anhörungs- oder Besuchsrecht, Gäste können gehört werden.     

 

schulweite Gremien

Gesamtkonferenz

  • Teilnehmende: 8 Mitarbeitende der Evangelischen Sekundarschule Magdeburg, 4 Elternvertretende (Elternratsvorsitzende + 3 Beisitzende); 4 Schülervertretung (2 Schulsprechende, 2 Konferenzvertretende); Schulleitung. Ggfs. ersetzt ein/e Entsandte/r der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes einen Mitarbeitenden der Schule und ein Vorstand des Fördervereins der Schule eine Elternvertretung)
  • Zuständigkeit: alle grundsätzlichen, die Pädagogik und Organisation der Schule betreffenden Fragen. Anträge des Schüler:innenrates, des Elternrates und der Allgemeinen Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz müssen verhandelt werden.
  • Gäste: Gäste können gehört werden.         

Schulgemeinde

  • Teilnehmende: alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Angestellte der Schule
  • Zuständigkeit: die Schulgemeinde ist ausschließlich ein Beratungsgremium
  • Gäste: Gäste können gehört werden.   

 

Gremien einer Klasse

Notenkonferenz

  • Teilnehmende: alle unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer (auch Förderlehrerinnen und –lehrer) einer Klasse, sowie mit der Klasse betraute Erzieherinnen und Erzieher
  • Zuständigkeit: Festsetzung der Noten und Versetzungen       

Pädagogische Konferenz

  • Teilnehmer:innen: alle unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer (auch Förderlehrerinnen und –lehrer) einer Klasse, sowie mit der Klasse betraute Erzieherinnen und Erzieher, die Eltern- und Schülervertretung der Klasse.
  • Zuständigkeit: Beratung über die pädagogische Situation der Klasse als Ganzes, nicht einzelner Schülerinnen und Schüler.         

Klassenkonferenz (disziplinarisch)

  • Teilnehmende: alle unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer (auch Förderlehrerinnen und –lehrer) einer Klasse, sowie mit der Klasse betraute Erzieherinnen und Erzieher, die Eltern- und Schülervertretung der Klasse.
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlüsse über pädagogische Maßnahmen bei disziplinarischen Vergehen einzelner Schülerinnen und Schüler.
  • Stimmrecht: pädagogisches Personal: jeweils eine Stimme, Elternvertretung: insgesamt eine Stimme, Schülervertretung: insgesamt eine Stimme.     

 

Eltern und Erziehungsberechtigte unter sich

Schulelternratssitzung

  • Teilnehmende: alle Elternvertretung aller Klassen der Schule
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlussfassung über alle die Elternvertretung betreffenden Fragestellungen.
  • Gäste: Gäste können gehört werden; die Schulleitung besitzt ein Anhörungsrecht.       

Vollversammlung der Eltern und Erziehungsberechtigten

  • Teilnehmende: alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schule
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlussfassung über Fragen und Inhalte, die vom Schulelternrat zur Diskussion und/oder Abstimmung vorgelegt werden.
  • Gäste: Gäste können gehört werden; die Schulleitung besitzt ein Anhörungsrecht.     

 

Schülerinnen und Schüler unter sich

Schülerinnen- und Schülerrat

  • Teilnehmende: alle gewählten Klassensprecherinnen und –sprecher aller Klassen.
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlussfassung über alle die Schüler:innenvertretung betreffenden Fragestellungen.
  • Gäste: Gäste können gehört werden; die Schulleitung besitzt ein Anhörungsrecht.       

Vollversammlung der Schülerinnen- und Schülerschaft

  • Teilnehmende: alle Schüler:innen der Schule
  • Zuständigkeit: Beratung und Beschlussfassung über Fragen und Inhalte, die vom Schülerinnen- und Schülerrat zur Diskussion und/oder Abstimmung vorgelegt werden.
  • Gäste: Gäste können gehört werden; die Schulleitung besitzt ein Anhörungsrecht